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Aktuelle Seite: Startseite / Privatsphäre / Warum die Vorratsdatenspeicherung Unsinn ist

Warum die Vorratsdatenspeicherung Unsinn ist

16. Februar 2015 by Bastie Wendt Kommentar verfassen

1. Schulz – der Cheflobbyist für die VDS

Inhalt

  • 1. Schulz – der Cheflobbyist für die VDS
  • 2. Personenbezogene Datenauskunft nach § 34 BDSG
  • 3. Die ISPs sollen die Daten speichern?!
  • 4. Technischer „Hintergrund“ Podcast vom DLF
Schulz-von-Notz-Dialog

Ein Auszug aus dem Dialog, ein Klick führt zum vollständigen Dialog auf Facebook

Im April 2014 machte ein Facebook Dialog zwischen Konstantin von Notz (grüner Bundestagsabgeordneter) und André Schulz (als Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter) die große Welle, weil Herr Schulz sich zu dem Pauschalurteil hinreißen ließ, dass alle Menschen, die gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) seien, sich der Beihilfe oder sogar Mittäterschaft am tausendfachen Missbrauch oder sexueller Gewalt gegen Kinder schuldig machen würden!

Eine derartige Dreistigkeit muss man erstmal sacken lassen. Dann kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass der Mann das vielleicht nicht ganz so ernst gemeint hat und einfach nur in seiner Funktion als kriminalistischer Cheflobbyist mal so richtig draufhauen wollte und sich mit großem Getöse ins Gespräch bringen. Denn nüchtern und emotionslos betrachtet ist sein Statement großer Unsinn! Dafür gibt es eine Reihe guter Belege wie folgt.

2. Personenbezogene Datenauskunft nach § 34 BDSG

Mich interessiertes es einmal zu wissen, welche Informationen über mich, unter anderem bei den Internetprovidern gespeichert sind, wie diese Informationen ausgewertet werden, wer Zugriff hat und warum das geschieht, bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage? Um das zu ermitteln muss man nichts weiter tun, als einen freundlichen Brief an den Internetprovider zu schreiben (einfach einen Musterbrief vom Verbraucherschutz nehmen), und damit den Datenschutzbeauftragten nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um diese Informationen bitten. Das habe ich gemacht, in meinem Fall also an die Telekom AG für den Internetzugang zu Hause und an die O2 GmbH für meinen Mobilfunkvertrag. Die Telekom hat auch sehr schnell reagiert und mir in einem fünfseitigen Schreiben mitgeteilt, welche Daten zu meiner Person gespeichert sind, und wozu diese verwendet werden und auf welcher gesetzlichen Basis das gemacht wird. So wirklich spannend war das alles nicht, liegt aber wohl daran, dass ich eben nur den Netzzugang zu Hause bei denen gebucht habe. Deutlich interessanter dürfte die Auskunft von O2 werden. Bei denen bin ich schon so lange, dass ich die Silberplakette für treue Kundschaft verliehen bekommen habe, mein Vertrag stammt aus einer Zeit, als die Truppe noch VIAG Interkom genannt wurde 😉 Leider gab es bisher keine Reaktion und die Frist läuft langsam aber sicher ab.

Aber zurück zum Schreiben der Telekom. Dort konnte ich nun schwarz auf weiß lesen, dass es sehr wohl eine verdachtsunabhängige Form der Vorratsdatenspeicherung gibt, wenngleich die Frist mit sieben Tagen recht knapp bemessen ist. Zitat aus dem Schreiben:

Sollten Sie Produkte und Dienste nutzen, mit denen eine Verbindung zum Internet aufgebaut wird, so speichern wie Ihre IP-Adresse für sieben Tage, ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform vor Viren, Trojanern, Spam- Mails, anderen schadhaften Codes und zur Missbrauchsbekämpfung im Internet.

Datenauskunft Telekom

Klicken zum Lesen im Vollbild Modus

Telekom Daten 2

Klicken für die Vollbildansicht

Wir halten also fest, es gibt eine anlasslose Datenspeicherung für mindestens eine Woche, innerhalb derer es zweifelsfrei möglich ist, meine persönlichen Daten zur jeweiligen IP Adresse in Verbindung zu setzen und diese Information an berechtigte Stellen weiter zu geben. Wer es genau lesen will, hier sind die betreffenden Seiten aus dem Schreiben. Daraus folgt, dass es für Strafverfolgungsbehörden sicher möglich ist, den Anschlussinhaber zu einer verdächtigen IP Adresse zu ermitteln, ein richterlicher Beschluss vorausgesetzt. Natürlich ist die Frist mit sieben Tagen sehr knapp bemessen, keine Frage, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es zumindest im Fall der Telekom AG eine anlasslose und verdachtsunabhängige Datenspeicherung auf Vorrat gibt. Denn das dürfte wohl jeden Anschlussinhaber bei der Telekom betreffen. Ich bin gespannt, ob das im Fall von O2 anders ist, glaube ich aber eher nicht.

Dass die Telekom ihre Netzinfrastruktur vor Missbrauch, Spam und Schadcode schützen will, ist selbstverständlich und gewiss im Interesse aller Nutzer. Dass dazu aber die IP und der jeweilige Anschlussinhaber gespeichert werden muss, erschließt sich jetzt nicht unbedingt. Zudem ist völlig unklar, was unter dem Terminus „Missbrauchsbekämpfung“ zu verstehen ist. Für aluminiumbemützte Hardliner aus dem CSU Unterholz (nein, keine Namen) dürfte das reicht weit zu fassen sein und die Definition in Zukunft erweitert werden. Für mich stellt sich allerdings die dringende Frage, was dieses permanente Rufen nach einer Neufassung der – höchstrichterlich abgelehnten – Datenspeicherung soll?? Zum ehrenhaften Zwecke der Strafverfolgung kann das wohl kaum nötig sein, dafür gibt es längst juristisch sattelfeste Rechtsgrundlagen (Stichwort Quellen-TKÜ) und an denen zweifelt kaum jemand. Wir haben also die nötigen Daten sowie die nötigen Rechtsgrundlagen und können im berechtigen Falle sehr wohl ermitteln, zu welcher IP Adresse welcher Anschlussinhaber gehört, freilich binnen einer knappen Frist von 7 Tagen.

Dass diese Frist vermutlich in vielen Fällen nicht ausreicht, um erstens Missbrauch oder Straftaten überhaupt zu entdecken und zweitens technisch kompetente Ermittler mit der nötigen Befugnis auf die Fälle anzusetzen, mag einleuchtend sein. Aber warum zur Hölle sollte denn eine generelle Speicherung der Daten aller Bundesbürger über einen viel längeren Zeitraum von 3 oder mehr Monaten dieses Problem lösen??? Es fallen doch nur noch mehr Daten an und wenn die Behörden schon jetzt nicht in der Lage sind, das auszuwerten, wird es durch noch mehr Daten kaum besser! Daher sage ich nach wie vor nein zur VDS, von den rechtstheoretischen Problemen, die diese Abkehr von der Unschuldsvermutung mit sich bringt einmal ganz abgesehen. Der Ausweg dürfte wohl in einer Ausweitung der qualitativen und quantitativen Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden liegen. Also kurz, mehr Personal das fachlich, technisch und juristisch ausgebildet ist sowie eine Richterschaft, die versteht worauf es bei Internetkriminalität ankommt und in der Lage ist, die für die Ermittlungen notwendigen Befugnisse zu erteilen.

3. Die ISPs sollen die Daten speichern?!

Zugegeben, in der Debatte um die VDS wird oft auf rationale Argumente verzichtet, mit dem Vorwurf hat der Cheflobbyist Schulz sogar recht, das trifft auf beide Seiten zu. Den alubemützten Hinterwäldlern aus dem CSU Unterholz kann ich das nicht mal übel nehmen, die wissen es einfach nicht besser und sind der Tradition ihres großen Vorsitzenden Strauß verpflichtet, ein Meister des Faches 😉 Bisweilen melden sich aber auch – dem Grunde nach – kompetente Staatsvertreter zu Wort und das macht es auch nicht immer besser. So ist bisweilen zu vernehmen, quasi als Beruhigungspille, dass die Vorratsdaten nicht beim Staat gespeichert werden sollen, sondern dass vielmehr die Internetserviceprovider (ISP) die Daten speichern sollten. Soll wohl so gedacht sein, dass dem Bürger damit die Angst vor einer staatlichen Datenspeicherung genommen wird. Da frage ich mich, hat das auch mal jemand konsequent zu Ende gedacht?? Da ist die Idee also die, dass die ISPs die Daten speichern sollen, die sie aber nicht verwenden dürfen und nur auf Beschluss an berechtigte Stellen übermitteln dürfen. Was wird da wohl passieren, wenn ich ein Unternehmen – das der Marktökonomie unterworfen ist – per Gesetz zwinge, die Daten auf Vorrat zu speichern? Richtig, sie werden das notgedrungen machen und das mit so geringen Kosten wie möglich. Man muss kein Raketenwissenschaftler sein, um sich denken zu können, dass es unter den Bedingungen um die Sicherheit der Daten und den Schutz vor Missbrauch schlecht gestellt sein wird. Da hütet also der ISP einen extrem wertvollen Datenschatz mit minimalem Aufwand und demgegenüber stehen Hacker, Geheimdienste und andere Kriminelle, die sich dieses Datenschatzes bemächtigen wollen! Dumm nur, dass diese Ganoven in Gesetzen bestenfalls freundliche Empfehlungen sehen und sie gleichzeitig über immenses technisches Know-How, wenig bis gar keine Skrupel kennen und über Milliarden-Budgets verfügen und alles daran setzen werden, an diese Daten zu kommen. Wer glaubt, dass unsere ISPs dem gewachsen sein könnten, dem ist nicht mehr zu helfen!

4. Technischer „Hintergrund“ Podcast vom DLF

So denn, wer jetzt noch knapp 20 Minuten Zeit hat, hört sich unbedingt folgenden Podcast von Falk Steiner und Gudula Geuther an. Noch mehr Fragen, technische Erläuterungen und Probleme und noch mehr Argumente gegen die VDS, schon weil es technisch-praktisch gar nicht möglich ist, ein Gesetz zu schreiben, das die Richtlinien von Bundesverfassungsgericht und EuGH für eine Neufassung rechtssicher implementieren kann. Ich werde die Argumente aus dem Podcast im nächsten Beitrag aufgreifen, wenn ich Antwort von O2 erhalten habe, und die hoffentlich großen Datenmengen ausgewertet sind.

https://www.sebastianwendt.de/wp-content/uploads/2017/07/dlf_hintergrund-vds-1.mp3

Quelle: DLF Sendung Hintergrund vom 11. Februar 2015

Kategorie: Privatsphäre

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